Sportabzeichen 2020 - Nachweis der Schwimmfertigkeit kann bis 30.06.2021 nachgewiesen werden

Covid 19 beeinträchtigt auch in erheblichem Umfang die Abnahme des Sportabzeichens 2020.

Durch die Schließung der Schwimmbäder ab dem 2. November 2020 kann der erforderliche Nachweis der Schwimmfertigkeit unter Umständen in diesem Jahr nicht mehr erbracht werden. Der DOSB hat deshalb folgende wichtige Ausnahmeregelung für das Jahr 2020 beschlossen:

„Um den Nachweis der Schwimmfertigkeit oder auch die Schwimmdisziplin in den Gruppen Ausdauer und Schnelligkeit zu erfüllen, erhalten alle Sportler/innen die Möglichkeit, diese Disziplinen bis zum 30. Juni 2021 nachzuholen und auf der Prüfkarte für 2020 einzutragen. Diese kann dann bei den zuständigen LSB/KSB/SSB etc.eingereicht werden und es erfolgt die Beurkundung für 2020." Hiermit soll allen Absolventen, die bis jetzt schon Leistungen für 2020 erbracht haben und denen nur noch Leistungen im Schwimmen fehlen, das Ablegen auch im Jahr 2020 ermöglicht werden.